Bar Devils | Cocktail - Service und Barista - Service
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Angebotes, jeder Bestellung und jeden Vertrages mit BAR DEVILS. Sie gelten für alle Lieferungen und Leistungen der BAR DEVILS.
2. Diese AGB gelten nach erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte des Auftraggebers mit BAR DEVILS, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
3. Es gelten ausschließlich die AGB der BAR DEVILS. Diesen Bedingungen entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt BAR DEVILS nicht an, es sei denn BAR DEVILS hat diesen ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt.
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
1. Der Auftraggeber willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, sowie alle weiteren Daten, die zur Umsetzung des Auftrages notwendig sind, zum Zwecke der Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert werden.
2. Firmenzeichen, -namen, -marken, -logos und grafische Elemente sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Sie unterliegen dem Copyright und aus deren Veröffentlichung, auch im Internet, kann nicht auf deren Verfügbarkeit geschlossen werden.
§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten der BAR DEVILS unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
2. Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Retuschen und Fotoaufnahmen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der BAR DEVILS weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt BAR DEVILS eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
3. BAR DEVILS überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe des Nutzungsrechtes an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.
4. BAR DEVILS hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt BAR DEVILS zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.
5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§ 4 Angebote
1. Alle Angebote der BAR DEVILS sind freibleibend und unverbindlich sowie bis zum 30. Tage nach dem Ausstellungsdatum befristet.
2. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem gesondert definierten Leistungsumfang.
3. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch BAR DEVILS zustande oder durch eine Auftragsbestätigung der BAR DEVILS, oder durch Bezahlung der ersten Teilrechnung durch den Auftraggeber.
§ 5 Stornogebühren
Wenn Sie uns absagen, nachdem Sie uns den Auftrag verbindlich erteilt hatten,fallen folgende Stornogebühren an:
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Bis 1 Monat vor der Veranstaltung 20% des vereinbarten Betrages
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Bis 14 Tage vor der Veranstaltung 30% des vereinbarten Betrages
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Bis 7 Tage vor der Veranstaltung 50% des vereinbarten Betrages
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Ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung 90% des vereinbarten Betrages
Auf Anfahrtskosten werden keine Stornogebühren berechnet.
Die Stornokosten müssen innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Stornorechnung beglichen werden.
§ 6 Vergütung
1. Entwürfe, Reinzeichnungen, Retuschen, Photoaufnahmen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen SDSt/AGD sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2. Bei Produktionsleistung (Aufträge an Fremddienstleiter wie Druckereien, Digitaldruckereien, Lithoanstalten, Web-Programmierer) wird eine Handlingspauschale in Höhe von 20% der anfallenden Produktionskosten berechnet.
3. Über von BAR DEVILS beauftragte Fremddienstleister werden die Rechnungen von BAR DEVILS gestellt.
§ 7 Fälligkeit der Vergütung
1. BAR DEVILS gewährt ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum. Führt ein Auftrag zu Rechnungen von Fremddienstleistern/Produktionsaufträgen oder erfordert ein Auftrag von BAR DEVILS finanzielle Vorleistungen, behält sich BAR DEVILS vor, anfallende Beträge in Vorkasse zu erheben oder eine angemessene Abschlagszahlung von 50 % zu berechnen. Diese sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Alle Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
2. Die Fälligkeit von Mieten und Preisen ergibt sich aus dem Mietvertrag und wird auf der Rechnung mitgeteilt. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Scheckspesen gehen zulasten des Kunden. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn BAR DEVILS über den Betrag verfügen kann.
Im Fall der Hingabe eines Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechsel werden nicht angenommen.
BAR DEVILS ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. BAR DEVILS wird den Kunden in diesem Falle über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist BAR DEVILS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3. Kommt der Kunde in Verzug, so ist BAR DEVILS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls BAR DEVILS einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, besteht die Berechtigung, diesen geltend zu machen. Nach Verzugseintritt hat der Kunde ferner die Kosten für Mahnschreiben in Höhe von jeweils Euro 5,00 zu erstatten.
4. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der BAR DEVILS nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. BAR DEVILS behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen vor.
2. An Entwürfen, Reinzeichnungen, Retuschen und Fotoaufnahmen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
3. Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
4. Die Bereitstellung von Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
5. BAR DEVILS ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat BAR DEVILS dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von BAR DEVILS geändert werden.
§ 9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. BAR DEVILS behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.
2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann BAR DEVILS eine angemessene Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann BAR DEVILS auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller BAR DEVILS übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber BAR DEVILS von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 10 Haftung
1. BAR DEVILS haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Scanvorlagen, Fotoobjekten etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe des Materialwertes.
2. BAR DEVILS verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet BAR DEVILS für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
3. Sofern BAR DEVILS notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von BAR DEVILS. BAR DEVILS haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Mit der Genehmigung von Entwürfen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Darüber hinaus übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass Publikationen weder im Inhalt noch in der Form gegen geltendes deutsches, europäisches oder internationales Recht verstoßen.
5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Abbildungen entfällt jede Haftung durch BAR DEVILS.
6. Der Auftraggeber haftet BAR DEVILS gegenüber für Ersatz aller Schäden und für Freistellung von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften entstehen bzw. gegen BAR DEVILS erhoben werden.
7. Der Auftraggeber garantiert insbesondere, dass er das Recht hat, die Handelsmarken und Firmenzeichen zu benutzen, die er für seine Publikation gewählt und an BAR DEVILS zur Verarbeitung weitergegeben hat. Für wettbewerbs- und warenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos und sonstigen Arbeiten haftet BAR DEVILS nicht.
8. Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt bzw. storniert, behält BAR DEVILS die Vergütungsansprüche für die Fixkosten, Lieferungen und sonstige Leistungen.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Die Leistungen von BAR DEVILS unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist Wiesbaden, Deutschland.
2. Sämtliche Änderungen bzw. Ergänzungen der vorliegenden Bedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung von BAR DEVILS.
3. Sollte ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. In diesem Falle ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten.